Freihaltung von Bürgersteigen

Aus aktuellem Anlass weise ich nochmal darauf hin, dass alle Anlieger verpflichtet sind, die Gehwege entlang ihres Grundstückes zu kehren und auch in den Bürgersteig überhängende Zweige und Äste zu entfernen.

Die Ortsbürgermeisterin